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   BGH, 30.10.1986 - III ZR 45/86   

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https://dejure.org/1986,8763
BGH, 30.10.1986 - III ZR 45/86 (https://dejure.org/1986,8763)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1986 - III ZR 45/86 (https://dejure.org/1986,8763)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1986 - III ZR 45/86 (https://dejure.org/1986,8763)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einordnung einer Überweisung von Valuta auf ein Notaranderkonto als Darlehensempfang als revisionserhebliche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - III ZR 45/86
    Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Krohn und die Richter Kröner, Boujong, Dr. Engelhardt und Dr. Halstenberg am 30. Oktober 1986 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39) beschlossen :.
  • BGH, 05.05.1986 - III ZR 240/84

    Darlehensgewährung durch Überweisung der Valuta auf ein Notaranderkonto

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - III ZR 45/86
    Die von der Revision als grundsätzlich angesehene Frage, unter welchen Voraussetzungen in der Überweisung der Valuta auf ein Notaranderkonto bereits ein Darlehensempfang im Sinne des § 607 Abs. 1 BGB zu sehen ist, hat der Senat bereits hinreichend geklärt, insbesondere in seinem Urteil vom 5. Mai 1986 (III ZR 2.40/84 = ZIP 1986, 1105 = WM 1986, 933 mit zahlreichen weiteren Nachweisen), das erst nach Erlaß des Berufungsurteils ergangen und auch in der Revisionsbegründung noch nicht berücksichtigt ist.
  • BGH, 21.12.1989 - III ZR 115/89

    Überweisung einer Darlehensvaluta auf ein Notaranderkonto als Darlehensempfang

    Der erkennende Senat hat die Frage, unter welchen Voraussetzungen in der Überweisung der Darlehensvaluta auf ein Notaranderkonto ein Darlehensempfang i.S. des § 607 Abs. 1 BGB zu sehen ist, in seinen - schon vom Berufungsgericht zitierten - Entscheidungen bereits hinreichend geklärt (Senatsurteil vom 5. Mai 1986 - III ZR 240/84 = WM 1986, 933 und Senatsbeschluß vom 30. Oktober 1986 - III ZR 45/86 = BGHR BGB § 607 Abs. 1 Darlehensempfang 1).
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